Wir bieten Dienstleistungen sowohl im Bereich von Neubauten als auch bei Bestandesbauten an. Unsere Leistungen umfassen:
• Bedarfsabklärung: Identifikation und Analyse des spezifischen Bedarfs jedes Projekts
• Second Opinion: Unabhängige Überprüfung und Bewertung bestehender Konzepte
• Konzepterstellung: Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen, die auf die Bedürfnisse unserer Kunden abgestimmt sind
• Planung: Umfassende Planung, von der Konzeptphase bis zur Detailausarbeitung
• Dokumentation: Erstellung fehlender Dokumente auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen
• Planunterlagen: Erstellung fehlender, resp. Anpassung nicht aktueller Planunterlagen nach den gültigen Vorgaben
• Qualitätssicherung: Sicherstellung hoher Qualitätsstandards in den Qualitätssicherungs-Stufen 1 bis 3 (QSS 1-3)
• Behördenkontakte: Effiziente Kommunikation und Koordination mit relevanten Behörden
Wir sind stolz darauf, umfangreiche Erfahrungen in einer Vielzahl von Bauprojekten vorweisen zu können, darunter:
• Wohnungsbau
• Theaterbauten
• Konzerträume
• Spitalbauten
• Alters- und Pflegeheime
• Kindertagesstätten
• Chemiebauten
• Gewerbebauten
• Logistikbauten
• Schulbauten
Wir bieten Dienstleistungen sowohl im Bereich von Neubauten als auch bei Bestandesbauten an. Unsere Leistungen umfassen:
• Bedarfsabklärung: Identifikation und Analyse des spezifischen Bedarfs jedes Projekts
• Second Opinion: Unabhängige Überprüfung und Bewertung bestehender Konzepte
• Konzepterstellung: Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen, die auf die Bedürfnisse unserer Kunden abgestimmt sind
• Planung: Umfassende Planung, von der Konzeptphase bis zur Detailausarbeitung
• Dokumentation: Erstellung fehlender Dokumente auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen
• Planunterlagen: Erstellung fehlender, resp. Anpassung nicht aktueller Planunterlagen nach den gültigen Vorgaben
• Qualitätssicherung: Sicherstellung hoher Qualitätsstandards in den Qualitätssicherungs-Stufen 1 bis 3 (QSS 1-3)
• Behördenkontakte: Effiziente Kommunikation und Koordination mit relevanten Behörden
Die Behörden sind, wie die Brandschutzplaner auch, daran interessiert eine betriebswirtschaftlich interessante Lösung zu finden … solange das Schutzziel erreicht wird.
Aktuell sind die Brandschutzvorschriften aus dem Jahre 2015 (mit Revisionen) gültig.
Beim Entscheid über die Anwendung von Brandschutzprodukten stützt sich die Brand-
schutzbehörde auf folgende Nachweise:
a bei Bauprodukten, welche von einer harmonisierten europäischen Norm erfasst sind
oder für welche eine europäische technische Bewertung ausgestellt worden ist, auf
Leistungserklärungen zur Grundanforderung „Brandschutz“ gemäss Bauproduktege-
setz;
b bei allen anderen Produkten auf Prüfnachweise, Zertifikate und Konformitätsnachweise
akkreditierter Prüf- und Zertifizierungsstellen sowie auf das VKF-Brandschutzregister.
Hier können Sie die detaillierten Angaben herunterladen.
Weiter können Sie hier die Bauprodukte suchen, die im Brandschutzregister der VKF aufgeführt sind.
QSS1 Brandschutzfachmann/-frau VKF
QSS2 Brandschutzfachmann/-frau VKF
QSS3 Brandschutzexperte/in VKF
QSS4 Brandschutzexperte/in VKF
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